Ab 2. November erhebliche Einschränkungen für den Sport
Nach den derzeit vorliegenden Informationen werden ab diesem Zeitpunkt, vorerst bis zum 30. November, für den Freizeit- und den Amateursport alle öffentlichen und privaten Sportstätten geschlossen. Sporttreiben ist dann nur noch allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand zulässig. Profisportsveranstaltungen können nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
Der heutige Beschluss von Bund und Ländern ist ein Grundsatzbeschluss, der jetzt bis zum Montag, 2. November in den Ländern im Detail ausgearbeitet und umgesetzt wird. Sobald die genauen Regelungen veröffentlicht sind, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
>> Weitere Informationen auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg