Hinweis: Vereinswechsel zwischen 01. Oktober und 30. November
Vom 1. Oktober bis zum 30. November läuft in der Leichtathletik die sogenannte Wechselfrist. Nur innerhalb dieser Zeit können Athlet:innen ohne Sperre den Verein wechseln. Aber auch LG-Änderungen (Eintritt und Austritt von Stammvereinen, Namensänderungen) oder die Bildung von "Startgemeinschaften" sind an diesen Zeitraum gebunden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Wechsel und Änderungen erst nach Ende der Wechselfrist erfolgt. Startrechtswechsel, LG-Änderungen, etc. werden dementsprechend erst ab Mitte Dezember online auf ladv verfügbar sein.
Alle Änderungen treten zum 1. Januar in Kraft. Athlet:innen können bzw. müssen dementsprechend noch bis zum 31. Dezember für ihren "alten" Verein starten.
Der neue Verein stellt den Antrag in der LADV-Startrechtverwaltung über den Punkt „+Vereinswechsel“. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss dann zu dem in LADV schon vorhandenen Vorgang hochgeladen und an den BLV „übergeben“ werden. Die Freigabe-Anfrage an den alten Verein erfolgt dann digital über den BLV.
Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag am 30. November bis 23:59 Uhr beim BLV eingegangen ist. Das neue Startrecht wird dann zum 1. Januar erteilt.
Auf dem Antrag unbedingt vermerken:
- Die Erklärung/Bestätigung der Mitgliedschaft im neuen Verein spätestens ab dem 1. Januar 2025.
- Unterschrift des Sportlers bzw. des Erziehungsberechtigten
Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nicht zum 30. November vorliegen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden, die eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vorschreibt. Weitere Hinweise zu Fragen des Startrechts finden Sie im § 4 der DLO.
>> Hier veröffentlichen wir regelmäßig aktuelle Zwischenstände der Vereinswechsel 2024/2025.
>> Weitere Informationen des BLV finden sie hier.
>> Weitere Einzelheiten sind in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung §4 (Startrecht) nachzulesen.