Neue Corona-Verordnung Sport: Training weiterhin mit 20 Personen erlaubt

  22.10.2020    WLV BLV BW-Leichtathletik
Die zulässigen Gruppengrößen und Regeln beim Trainings- und Sportbetrieb bleiben trotz Pandemiestufe 3 bestehen. Dies haben das Kultusministerium und das Sozialministerium Baden-Württemberg heute in einer Verordnung zur Änderung der aktuellen Corona-Verordnung Sport klargestellt.

Seit 19. Oktober 2020 gilt die neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg. Durch die Änderungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entstanden im Sport in Baden-Württemberg einige Rückfragen bezüglich der Auslegung dieser neuen Verordnung. Insbesondere war die zulässige Größe der Trainingsgruppen beim Sportbetrieb unterschiedlich zu interpretieren.

Mit der heute veröffentlichten Klarstellung des Kultus- und des Sozialministeriums ist es weiterhin erlaubt, den Trainingsbetrieb mit einer Gruppengröße von 20 Personen zu gestalten. Mit der neuen Verordnung hat die Landesregierung auch der Tatsache Rechnung getragen, dass es keinerlei Hinweise darauf gibt, dass der aktuelle Trainingsbetrieb in den Sportvereinen die Verbreitung des Virus begünstigt.

Auch Lauf- und Walkingtreffs dürfen ihre Aktivitäten unverändert fortführen; d.h. dass sich nicht mehr als 20 Personen gleichzeitig treffen dürfen, um gemeinsam unter den Vorgaben der Corona-Verordnung zu Laufen oder zu Walken. Dabei muss der Veranstalter ebenfalls die Regelungen der Corona-Verordnung der Landesregierung umsetzen (Hygienekonzept, Datenerhebung sowie die Beachtung des Teilnahmeverbotes).

Weiterhin untersagt sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe mit insgesamt über 500 Sportler/innen und Zuschauer/innen.

>> Zur Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 8. Oktober 2020 in der ab 23. Oktober gültigen Fassung

>> Zum aktualisierten Schutzkonzept der Leichtathletik Baden-Württemberg für Training in Stadion und Halle

WLV