Sonderförderung für Geflüchtete durch das Bundesprogramm "Integration durch Sport"
Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ (IdS) ist es nun möglich eine weitere zeitlich befristete Sonderförderung (01.08.2022 bis 31.12.2022) für die Zielgruppe zu beantragen (alle bisherigen Förderbereiche bleiben bestehen), die sich auf folgende Förderbereiche bezieht:
- Übernahme von Beiträgen für Vereinsmitgliedschaften (Deckelung bei 120 Euro pro Person und Jahr)
- Einmalige Übernahme individueller/persönlicher Sportausrüstung oder Schutzausstattung zur dauerhaften Überlassung an einzelne Personen (Deckelung bei 250 € pro Person)
- Qualifizierungskosten zum Erwerb einer Übungsleiter:innen bzw. Trainer:innen-Lizenz (Breitensport)
Die Zielgruppe sind ausschließlich Geflüchtete, unabhängig von der individuellen Staatsangehörigkeit. Von der Förderung können auch Sportvereine und -verbände profitieren, die bisher noch nicht über IdS gefördert werden.
Bitte beachten:
Eine Bezuschussung ist ausschließlich für Ausgaben, die zwischen dem 01.08.2022 und 31.12.2022 getätigt wurden (laut Kaufbeleg), möglich. Vereinsmitgliedschaften sind anteilig für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2022 förderfähig.
Vereine und Verbände können sich ab sofort bzgl. der entsprechenden Möglichkeiten und Rahmenbedingungen an folgende Kontaktpersonen wenden:
Badischer Sportbund Freiburg e.V.
Benjamin Sutter
Tel. 0761/15246-29
b.sutter(@)bsb-freiburg.de
Landessportverband Baden-Württemberg e.V. (für das Verbandsgebiet Badischer Sportbund Nord und Württembergischer Landessportbund)
Sergej Gergert und Ulrike Hauser (telefonische Erreichbarkeit ab 05.09.2022)
Tel. 0711/207049-871 bzw. -870
Mail: integration(@)lsvbw.de